Bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) finden unterschiedliche Unternehmen innerhalb von Niedersachsen einen Ansprechpartner, wenn sie Fragen rund um das Thema „Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung“ haben. Gleichfalls werden Schwerpunkte, wie die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung thematisiert.
Weshalb gibt es die EEA eigentlich?
Mit dem Eintritt vom §185a aus dem SGB IX und des Teilhabestärkungsgesetz soll die EAA die Wege zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei Unternehmen sowohl sensibilisieren als auch erleichtern und als Richtungsanzeiger durch bürokratische Angelegenheiten und dem Angebot von verschiedenen Förderungsmitteln fungieren.
An dem Standort in Göttingen stehen Ihnen Frau Bellmann und Herr Lippenmeier für Fragen zur Verfügung. Die Beratung für die berufliche Inklusion ist kostenfrei und unabhängig.
Adresse der Koordinierungsstelle:
Koordinierungsstelle in Göttingen
BNW
Reinhard-Rube-Straße 17
37077 Göttingen
Ansprechpersonen (Link zur Email):
Telefon: +49 170 9294494
Telefon: +49 160 90574274
Webseite des Angebots (externer Link): Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber - BNW