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Ganz frisch erreicht uns die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:

Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können jetzt auch online gestellt werden.

Damit ermöglicht das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das digitale Beantragen weiterer wichtiger Sozialleistungen. Menschen mit einer Behinderung oder ihre Bevollmächtigten können folgende Anträge beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nun komfortabel über den neuen OnlineZugang stellen:
• Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen 
• Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
• Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises


Sie zeichnen sich durch eine barrierefreie sowie auch für Smartphones und Tablets optimierte Benutzerführung aus. In einer vorgelagerten Testphase von zwei Monaten konnten die oben genannten Leistungen bereits online beantragt werden. In dieser Zeit sind insgesamt schon über 2.500 Anträge eingegangen und werden bearbeitet. Viele Menschen mit Behinderungen werden von Sozialverbänden dabei unterstützt, Anträge zu stellen. Um das zu erleichtern, sind die Verbände technisch an das Antragssystem angebunden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, die in einem Beratungsgespräch erfassten Daten in das Online-Formular einzupflegen.


Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Schwerbehindertenausweis online beantragen“?
Weiterführende Informationen finden Sie hier:


Feststellung

Ausweis

Beiblatt

Die Online-Anträge für Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht sind in enger Kooperation zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem nachgeordneten zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie entstanden. Betroffene wie auch andere Bürgerinnen und Bürger waren in den Entwicklungsprozess ebenfalls einbezogen und haben dazu beigetragen, die Anträge zielgruppengerecht und barrierefrei zu gestalten.


„Mit den Online-Anträgen für die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht ermöglichen wir die digitale Antragstellung für einen der größten Leistungsbereiche im Themenfeld Gesundheit. Betroffenen und Angehörigen wird die Beantragung dieser Leistungen damit deutlich erleichtert, denn im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sollte eine unkomplizierte, nutzerfreundliche Beantragung von Leistungen möglich sein. Bei der Umsetzung des OZG arbeiten wir sehr eng mit dem zuständigen Landesamt zusammen. Daher möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie für die gute Zusammenarbeit bei der
Entwicklung der Online-Dienste bedanken“, erklärt Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Landesregierung (CIO), ergänzt: „Das Bereitstellen
der digitalen Anträge für die Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist ein Meilenstein für mehr digitalen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu wichtigen Verwaltungsleistungen. Diverse Leistungen wie zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung, das Arbeitslosengeld II oder das Landesblindengeld sind bereits in ausgewählten Kommunen im Rahmen eines Praxistests verfügbar. Weitere Online-Dienste folgen sukzessive.“


Hintergrund
Die Projekte sind Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung.
Das Land Niedersachsen ist für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 Gesundheitsleistungen entwickeln das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die digitalen Anträge sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.
Damit schnell möglichst viele Behördengänge überflüssig werden und noch mehr online erledigt werden kann, stellt die Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bereit, um die Digitalisierung der Verwaltung in den Ländern zu stärken.

Davon erhält das Land Niedersachsen etwa 90 Millionen. 

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