Freie Träger und Vereine jetzt besonders gefragt

Das Foto zeigt eine Gruppe von Menschen, die das Wort "Inklusion" in einzelnen großen Buchstaben hochhalten.
„Es liegen Gelder und Möglichkeiten im Ministerium bereit“, sagt Jenny Erbach (5. von links), hier im Oktober 2025 mit Kreisrat Conrad Finger (2. von links), Martina Weiß (3. von links) und Eva-Maria Martin (2. von rechts) vor dem Kreishaus Göttingen. | Foto: Johannes Broermann / cps

Freie Träger und Vereine in Niedersachsen haben ab sofort deutlich bessere Chancen, finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte zu erhalten. Das Land Niedersachsen hat die Förderbedingungen innerhalb der Richtlinie zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung umfassend geändert – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die lokale Projektlandschaft in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur.

Die wichtigste Neuerung: Kommunen können keine Anträge mehr stellen, dafür können freie Träger und Vereine nun mit bis zu 50.000 Euro Förderung rechnen. Das Land übernimmt nach den aktuellen Vorgaben bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten der jeweiligen Projekte.

„Es liegen Gelder bereit“

Jenny Erbach, Referentin für Inklusion in der Stadt Göttingen, beobachtet in ihrer Netzwerkarbeit eine große Informationslücke. „Es ist jetzt wichtig, dass diese Neuerungen auch bei den freien Trägern und Vereinen ankommen, damit sie das berücksichtigen können“, sagt Erbach.

Die Landesmittel dienen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und sollen konkrete Verbesserungen der Teilhabe ermöglichen. Dazu zählen Projekte zur Bewusstseinsbildung, zur Barrierefreiheit oder zur Stärkung inklusiver Angebote im Freizeit-, Sport- und Kulturbereich. Die Fördermöglichkeit besteht seit Mitte 2025 und läuft Ende 2030 aus.

„Es liegen Gelder und Möglichkeiten im Ministerium bereit, aber sie werden bisher nicht abgerufen“, betont Erbach. Sie erhoffe sich viele neue Impulse für Inklusion in den Kommunen. Gemeinsam mit Eva-Maria Martin, Koordinatorin Inklusion im Landkreis Göttingen, und Martina Weiß von der Geschäftsstelle „Inklusion bewegen“ in Duderstadt bietet Erbach an, freie Träger und Vereine zu beraten.

Förderaufruf „Toilette für alle“

Zusätzlich läuft derzeit der neue Förderaufruf „Toilette für alle“. Einrichtungen können einen festen Zuschuss von 7.500 Euro beantragen, um Räume oder mobile Einheiten (beispielsweise Container) mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Lifter auszustatten. Diese ermöglichen Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine sichere und hygienische Nutzung von Sanitärräumen.

Weitere Informationen

Alle Details zu den Förderprogrammen sowie die Antragsunterlagen finden Interessierte im Downloadbereich des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Die Geschäftsstelle „Inklusion bewegen“ ist erreichbar unter Telefon: 0 55 27 / 98 13-952. Weitere Kontaktdaten finden sich auf der Startseite von inklusion-bewegen.de.